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Anmeldung als Fremdfirma

Allgemeine Sicherheitsinformation und Verhaltensregeln für Fremdfirmen

In unserem Unternehmen legen wir großen Wert auf Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz.

Innerhalb der Gebäude besteht generell Rauch-, Alkohol- und Fotografierverbot.

  1. Sie sind verpflichtet, bei Ihren Arbeiten die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften, Abfall-, Gefahrstoff- und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Auftraggeber.
  2. Alle zur Verrichtung der Arbeit eingesetzten Maschinen, Geräte und sonstigen Arbeitsmittel müssen in einwandfreiem Zustand und gemäß den geltenden Vorschriften geprüft sein. Sie dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden. Bei Arbeitsende sind alle Maschinen und Geräte gegen unbefugten Betrieb zu sichern.
  3. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund des Arbeitsauftrages tätig sein müssen. Das Betreten anderer Betriebsteile ist nicht zulässig.
  4. Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder bzw. entsprechende Markierungen sind unbedingt zu beachten.
    (Mitgeltende Unterlage: Kurzunterweisung Bodenmarkierungen)
  5. Rettungs- und Fluchtwege, Notausgänge und Feuerwehr-Zufahrten müssen immer frei sein.
    (Mitgeltende Unterlage: Flucht- und Rettungswegeplan)
  6. Der Einsatz und die Lagerung von mitgebrachten Gefahrstoffen sind anzuzeigen. Im Bedarfsfall muss das Sicherheitsdatenblatt vorliegen.
  7. Sämtliche Heißarbeiten (Brennen, Schneiden, Schweißen, Trennen, Löten) dürfen erst nach Freigabe erfolgen. Geeignete Löschmittel bereitstellen.
    (Mitgeltende Unterlage: Heißarbeitserlaubnisschein, muss anlog ausgefüllt werden)
  8. Hebebühnen, Kran und Stapler dürfen nur nach erfolgter Einweisung und Genehmigung benutzt werden.
    (Mitgeltende Unterlage: Kurzunterweisung Hebebühne)
  9. Benutzen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die für Ihre Tätigkeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung.
  10. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch entsprechendes Fachpersonal vorgenommen werden.
  11. Fallen bei den Arbeiten Abfälle jeglicher Art an, müssen diese fachgerecht seitens des Verursachers entsorgt werden.
  12. Im gesamten Betrieb ist Flurförderzeugen Vorfahrt zu gewähren.
  13. Für die durch das Fremdunternehmen durchgeführte Tätigkeiten muss eine gültige Gefährdungsbeurteilung beim Dienstleister vorliegen. Die Mitarbeiter müssen diesbezüglich nach den geltenden Vorschriften unterwiesen sein.

 

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