Corporate Social Responsibility
Über uns

Corporate Social Responsibility

Gemeinsam mit unseren Lieferant*innen und Partner*innen wollen wir Innovation und Höchstleistung auf nachhaltige Weise fördern und gewährleisten. Unsere Philosophie der Zusammenarbeit basiert auf wechselseitigen Erwartungen und Pflichten: Im Fokus stehen Zuverlässigkeit, Transparenz, Kommunikation und Nachhaltigkeit. Ziel dieser Richtlinie zur Nachhaltigkeit ist daher die Festlegung eines gemeinsamen Leistungsstandards, Aufklärungsarbeit, sowie das Engagement für eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit.

Die Richtlinie basiert auf unseren Grundsätzen zur sozialen Verantwortung. Außerdem orientiert sie sich an international anerkannten Prinzipien und Konventionen wie dem Global Compact der Vereinten Nationen (http://unglobalcompact.org) und den International Labor Standards der ILO
(http://www.ilo.org). Des Weiteren müssen alle Geschäftsaktivitäten innerhalb der Lieferkette die lokalen Gesetze erfüllen. Wenn nationale gesetzliche Regelungen, internationale Gesetzesbestimmungen, Branchenstandards und die vorliegende Richtlinie das gleiche Thema behandeln, sind stets die jeweils strengeren Bestimmungen anzuwenden.

Diese Richtlinie definiert die Anforderungen für unsere Lieferant*innen und Partner*innen bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Die Lieferant*innen und Partner*innen stimmen dieser Vereinbarung zu und verpflichten sich zur Einhaltung der nachstehenden Richtlinie.

 

Korruption, Erpressung und Bestechung

Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt untersagt. 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und in Übereinstimmung mit den für die INNO TAPE GmbH geltenden Datenschutzbestimmungen.

Finanzielle Verantwortung

INNO TAPE ist zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung gegenüber Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartner*innen, der Öffentlichkeit sowie der Regulierungsbehörden verpflichtet. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, die Geschäftsunterlagen sowie Aufzeichnungen einschließlich Finanzabschlüsse, Qualitätsberichte, Zeiterfassungen oder Spesenabrechnungen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß zu führen. Diese werden rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen angefertigt.

Offenlegung von Informationen

Geschäftsunterlagen sowie Aufzeichnungen der INNO TAPE GmbH beinhalten alle relevanten Daten, Prüfbescheinigungen und sonstigen Dokumenten, die zur finanziellen und nicht-finanziellen Berichtserstattung nach geltenden Vorschriften und zur Erfüllung von Offenlegungspflichten notwendig sind.

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

INNO TAPE hält die Regeln des fairen Wettbewerbs einschließlich des inadäquaten Austauschs von Wettbewerbsinformationen sowie Preisabsprachen oder Angebotsmanipulationen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein. Darüber hinaus wird die Beeinflussung von Kund*innen in der Erstellung ihrer Weiterverkaufspreise abgelehnt und diesbezüglich kein Einfluss ausgeübt. Geltende Regelungen zum fairen Wettbewerb und Kartellrecht werden in Kunden- und/oder Lieferantenverträgen strikt eingehalten. Besitzt ein*e Kund*in oder Lieferant*in eine überaus starke Marktposition, wird diese seitens der INNO TAPE GmbH nicht ausgenutzt.

Interessenkonflikte

INNO TAPE lässt sich in keiner Weise bei Geschäftsentscheidungen von persönlichen Interessen beeinflussen und lehnt dies strikt ab. Die Entscheidungen bei der INNO TAPE werden auf sachlicher Basis getroffen. Dadurch werden Situationen vermieden, in denen persönliche oder finanzielle Interessenkonflikte entstehen können, wie zum Beispiel das Annehmen oder Bereitstellen von Geschenken.

Geistiges Eigentum und Plagiate

Die INNO TAPE GmbH respektiert und erkennt geistiges Eigentum Dritter an. Dazu gehören sowohl geistige Schöpfungen wie Erfindungen und Muster als auch urheberrechtlich geschützte Werke wie zum Beispiel Bildrechte Dritter. Geistiges Eigentum wird seitens der INNO TAPE nur in Fällen verwendet, in denen sie entsprechende Nutzungsrechte erlangt haben. Darüber hinaus werden festgestellte Plagiate nicht in den Umlauf gebracht und den zuständigen Stellen gemeldet. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist strikt untersagt.

Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen

Beim Transport von Gütern bzw. bei der Ausfuhr von Waren werden geltende Zoll- und Außenhandelsregelungen und -beschränkungen geprüft, realisiert und eingehalten.

Umweltschutz

Umweltverantwortung

Unternehmen müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Umweltfreundliche Produktion

In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien zu, die geprägt sind durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung.

Umweltfreundliche Produkte

Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoff-Management einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.

Umgang mit Mitarbeitern

Löhne, Sozialleistungen, Arbeitszeiten

Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhnen, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen – je nachdem, welche Regelung strenger ist.

Freie Wahl der Beschäftigung

Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, Ihren Ausweis, Reisepass oder Ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin auszuhändigen. 

Vereinigungsfreiheit

Arbeiter*innen müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren dürfen, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen. Somit können ebenfalls Bedenken anonym geäußert werden, ohne das Vergeltungsmaßnahmen eintreten.

Vermeidung von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter darf nicht geringer als dass Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre. 

Gesundheit und Sicherheit

Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

Diskriminierung und Belästigung

Wir fördern ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander, Vielfalt und Toleranz. Wir diskriminieren niemanden und dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Kein*e Mitarbeiter*in darf unter physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung, Einschüchterung oder Missbrauch leiden.

Lieferkette

Der Lieferant/Die Lieferantin verpflichtet sich, die Einhaltung der Inhalte dieses Verhaltenskodexes bei seinen Lieferant*innen bestmöglich zu fördern, sowie die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung auch bei der Lieferant*innenauswahl und beim Umgang mit den Lieferant*innen einzuhalten. 

Hallo, was können wir für sie tun?

Unser Team steht Ihnen für Ihre Fragen zur Seite und berät Sie gern. 

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